Geteilte Arbeit, dreifache Kompetenz!

Der Führerschein! Auf den ersten Blick erscheint dieser nicht das Wichtigste, um einer jungen Mutter eine hoffnungsvolle Aussicht auf ein Leben mit Kind zu schenken. Und doch war er es. Denn er ermöglichte es der Frau auf dem Land, eine Arbeitsstelle in der Stadt anzunehmen und so selbständig für sich und ihren Sohn zu sorgen.

Hinschauen! Sensibel sein!

Not hat viele Gesichter. Und ebenso viele muss auch die Hilfe haben. Dies ist der Grundsatz der kirchlichen Unterstützung schwangerer Frauen, junger Mütter und Familien, die durch die Geburt eines Kindes in eine missliche soziale Lage gekommen sind. Dafür heißt es: Hinschauen! Auf die individuelle Not der Hilfesuchenden. Sensibel sein! Auch für die Notwendigkeiten, die nicht auf den ersten Blick nötig erscheinen. Richtig erkennen! Die Notstellen, an denen Hilfe effektiv und nachhaltig ansetzen kann. Dafür ist Kompetenz und Erfahrung gefragt.

Hilfe an richtiger Stelle!

Die Verteilung der finanziellen Mittel an die rund 1600 Antragsteller im Jahr liegt in den Händen der bischöflichen Kommission zum Schutz des ungeborenen Lebens. Diese berät alle zwei Wochen über die Vergabe der Hilfe, die aus dem Bistumshaushalt und den Erträgen der Bischof Heinrich Tenhumberg-Stiftung zusammenfließt. Umgehend wird so jeder einzelne Antrag geprüft, und zwar auf die Notwendigkeit und die erwartete Effektivität der beantragten Unterstützung: Trägt diese dazu bei, eine solide Aussicht auf ein Leben mit dem Kind zu realisieren?

Starker Hilfsstrang!


Die Aufgaben sind damit nach Kompetenzen verteilt: Die Stiftung sorgt für die finanziellen Mittel, die Kommission verteilt sie. Am starken Hilfsstrang ziehen außerdem die katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen mit. Ausschließlich über sie können Frauen und Familien einen Antrag auf Unterstützung stellen - ein einfacher Weg, auf dem sie zugleich mit kompetenter Beratung begleitet werden.