Einsatz für das Leben

Der Einsatz für das menschliche Leben von Anfang an ist oberstes Ziel der Bischof Tenhumberg-Stiftung. Sie wurde im Jahr 2000 vom damaligen Bischof von Münster gegründet. Er stellte so eine ihm besonders wichtige Hilfssäule seines Bistums auf ein festes Fundament: Frauen und Familien, die in Folge einer Schwangerschaft in soziale Not geraten sind, sollen durch eine eigene Stiftung Unterstützung und finanzielle Hilfe erhalten.

Schneller Schutz des Lebens

Aus Kirchensteuermitteln mit einem Kapital von rund 500 000 Euro ausgestattet, erhielt die Stiftung den Namen des einstigen münsterschen Bischofs. Denn dieser hatte bereits 1970 mit der Gründung eines bischöflichen Hilfsfonds darauf aufmerksam gemacht, dass der Schutz des menschlichen Lebens vor allem eines erfordert: eine handfeste, schnelle Unterstützung jener Menschen, denen ihre Notlage den Blick darauf verstellt hat, dass ein Kind ein Gottesgeschenk ist. Eine Hilfe für alle – gleich welcher Religion, Konfession und Nationalität.

Beherzt und unbedingt

Drei Jahre später richtete Bischof Heinrich Tenhumberg die Kommission zum Schutz des ungeborenen Lebens ein. Damit führte er auch den Weg seines Vorgängers Clemens August Graf von Galen fort. Denn auch der jetzt selige Kardinal habe sich unter der Herrschaft der Nationalsozialisten beherzt und unbedingt für das Leben psychisch und physisch Benachteiligter, außerdem für den Schutz des ungeborenen Lebens eingesetzt.

Handfest helfen


Das Engagement dieser beiden Kirchenmänner des eigenen Bistums will die Bischof Heinrich Tenhumberg-Stiftung heute zeitgemäß weiterführen, um Perspektiven zu eröffnen. Um dort handfest zu helfen, wo ein Kind Frauen und Familien finanziell überfordert. Um in der Gesellschaft ein Zeichen zu setzen, das deutlich von der Lebensfreundlichkeit Gottes kündet.

Untermauern und ausbauen

Konkret soll mit der Stiftung der bischöfliche Hilfsfonds finanziell untermauert und ausgebaut werden. Zustiftungen und Spenden sind daher eine Notwendigkeit, um der wachsenden Zahl Hilfesuchender schnell und nachhaltig zu helfen und ihnen so einen Anstoß zu geben, das Leben wieder hoffnungsvoll selbst in die Hand zu nehmen. Die kompetente Verteilung der Mittel erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen im Bistum Münster und durch die Kommission zum Schutz des ungeborenen Lebens – damit die Hilfe auch sicher dort ankommt, wo sie am dringendsten gebraucht wird.



Die Bischof Heinrich Tenhumberg-Stiftung wurde vom Regierungspräsidenten in Münster am 4. Dezember 2000 staatlich genehmigt, steht unter der Aufsicht des Bistums und hat ihren Sitz in Münster. Staatliche Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Münster, die oberste Stiftungsaufsicht liegt beim Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.